Waffenverkauf – Privat an Privat

Wir beraten Sie und sorgen für einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf für Sie als Verkäufer oder Käufer.

Gemäß der aktuellen Waffengesetzverordnung (§ 41f) sind private Eigentumsübertragungen von Waffen über einen Waffenhändler abzuwickeln, wenn für den Käufer eine „Wartefrist“ besteht.

Fordern Sie unter sales@springer-vienna.com unser Informationsblatt an, und nutzen Sie in Folge unseren Service rund um den privaten Kauf/Verkauf Ihrer Waffe wie Wartepflichten, Einlagerung, ZWR-Meldungen und ebenso unser Schießkino in der Josefsgasse 10, 1080 Wien, zum Testen der Waffe und für Ihr individuelles Training.

Anmerkung: Ab Inkrafttreten des zweiten Teils der Waffengesetznovelle im Jahr 2026 sind sämtliche private Eigentumsübertragungen von Kat. A, Kat. B und Kat. C nur über den Waffenhändler möglich.

sales@springer-vienna.com | +43 1 406 11 04 104