Wartefristen

Gemäß der aktuellen Waffengesetzverordnung (§ 41f) sind bestimmte Wartefirsten für Kategorie A-, B- oder C-Waffen, auch bei Privatkäufen, einzuhalten. Diese Regelungen gelten beim Ersterwerb der jeweiligen Waffenkategorie und dienen der rechtssicheren Abwicklung sowie der Nachvollziehbarkeit des Waffenbesitzes.

Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Beratungs- und Abwicklungsservice: Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sorgt für einen reibungslosen und sicheren Ablauf.

Für detaillierte Informationen zu den Kategorien A, B und C, sowie den entsprechenden Fristen und Abläufen, beraten wir Sie gerne persönlich in unserem Trainingscenter in der Josefstadt – nach vorheriger Terminvereinbarung.

Selbstverständlich bieten wir auch die Verkaufsabwicklung von „Privat zu Privat“ sowie die entsprechende Einlagerung als Serviceleistung an.

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