Wartefristen
Gemäß der aktuellen Waffengesetzverordnung (§ 41f) sind bestimmte Wartefirsten für Kategorie A-, B- oder C-Waffen, auch bei Privatkäufen, einzuhalten. Diese Regelungen gelten beim Ersterwerb der jeweiligen Waffenkategorie und dienen der rechtssicheren Abwicklung sowie der Nachvollziehbarkeit des Waffenbesitzes.
Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Beratungs- und Abwicklungsservice: Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess und sorgt für einen reibungslosen und sicheren Ablauf.
Für detaillierte Informationen zu den Kategorien A, B und C, sowie den entsprechenden Fristen und Abläufen, beraten wir Sie gerne persönlich in unserem Trainingscenter in der Josefstadt – nach vorheriger Terminvereinbarung.
Selbstverständlich bieten wir auch die Verkaufsabwicklung von „Privat zu Privat“ sowie die entsprechende Einlagerung als Serviceleistung an.





